Gericht stellt ausdrücklich fest – Mesch erfüllt Anforderungen nicht
Bild KI generiert
Mit deutlicher Kritik reagiert die FDP-Fraktion Bremerhaven auf die Erklärung des unterlegenen OB-Bewerbers Gerrit Mesch, er sehe sein Anliegen trotz der Zurückweisung seiner Beschwerde als erreicht an.
„Ich kann über diese Darstellung nur den Kopf schütteln. Herr Mesch erklärt eine gerichtliche Niederlage zum Erfolg und blendet dabei ausgerechnet den Punkt aus, der ihn selbst betrifft: Das Oberverwaltungsgericht stellt ausdrücklich fest, dass er das festgelegte Anforderungsprofil nicht erfüllte – Martin Günthner dagegen schon“, erklärt Bernd Freemann, Vorsitzender der FDP-Stadtverordnetenfraktion. Oberverwaltungsgericht Bremen
Besonders irritiert Freemann die Aussage Meschs, unabhängige Kontrolle schütze vor dem Eindruck von „Vorfestlegung, Begünstigung und Vetternwirtschaft“.
„Natürlich müssen Verfahren überprüfbar sein. Aber wer nach einer zurückgewiesenen Beschwerde weiter mit Begriffen wie Begünstigung und Vetternwirtschaft arbeitet, sollte auch sagen, was das Gericht tatsächlich festgestellt hat. Und das ist eben nicht, dass Herr Mesch unfair behandelt wurde. Das OVG hält sogar das informelle und unverbindliche politische Vorschlagsrecht einer Fraktion ausdrücklich für rechtlich unbedenklich.“ Oberverwaltungsgericht Bremen
Freemann abschließend:
„Herr Mesch kann seine Niederlage jetzt noch so sehr zum Erfolg erklären – an den Fakten ändert das nichts: Er selbst erfüllte das Anforderungsprofil nicht und hatte mit seinem konkreten Begehren vor Gericht in zwei Instanzen keinen Erfolg. Wer daraus ernsthaft ableitet, sein Anliegen sei erreicht, hat aus meiner Sicht eine sehr eigene Wahrnehmung des Ergebnisses.“